Sperrlisten und Sterneintrag: Was wirklich gegen Werbeanrufe hilft

„Tragen Sie sich einfach in eine Liste ein, dann ruft niemand mehr an“ – so einfach ist es leider nicht. Die drei Märkte DE, AT und CH gehen unterschiedliche Wege, und nicht jede Liste schützt vor Telefonanrufen. Hier erfahren Sie die exakten Namen, die offiziellen Anlaufstellen und wie viel die Eintragung tatsächlich bringt.

Deutschland: keine staatliche Telefon-Sperrliste

Deutschland hat bewusst keine staatliche Opt-out-Liste für Telefonwerbung. Stattdessen gilt: Werbeanrufe sind ohne Ihre vorherige Einwilligung ohnehin verboten (§ 7 UWG). Eine Eintragung ist also gar nicht nötig, um den Schutz zu genießen.

Es existiert die privatwirtschaftliche Robinsonliste des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV), erreichbar über robinsonliste.de. Sie deckt verschiedene Werbekanäle ab, ist für seriöse Werbetreibende aber nur eine freiwillige Selbstverpflichtung – unseriöse Anrufer ignorieren sie.

Wirksamer als jede Liste ist in Deutschland das Melden: Die Bundesnetzagentur verfolgt unerlaubte Werbeanrufe und veröffentlicht verhängte Bußgelder in ihrer Maßnahmenliste (bnetza.de/massnahmenliste).

Österreich: ECG-Liste und Robinsonliste

In Österreich führt die Regulierungsbehörde RTR die ECG-Liste nach § 7 E-Commerce-Gesetz. Achtung: Diese Liste schützt ausschließlich vor Werbung per E-Mail, nicht vor Werbeanrufen. Die Eintragung ist kostenlos – per E-Mail an eintragen@ecg.rtr.at (Betreff „Eintragen RTR-ECG Liste“) oder über das Formular auf rtr.at.

Daneben gibt es die Robinsonliste der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), die vor allem postalische Werbung betrifft. Werbeanrufe selbst sind in Österreich bereits ohne vorherige Zustimmung gesetzlich verboten, unabhängig von einer Listeneintragung.

Kurz: Für E-Mail-Werbung lohnt die ECG-Liste, gegen Telefonwerbung schützt vor allem das gesetzliche Verbot – und das Melden unerwünschter Anrufe an die RTR.

Schweiz: der Sterneintrag im Telefonbuch

Die Schweiz nutzt den Sterneintrag: Wer im Telefonbuch hinter seinem Eintrag ein Sternchen (*) setzt – oder gar nicht eingetragen ist – signalisiert, dass keine Werbeanrufe erwünscht sind. Werbeanrufe von Dritten an solche Nummern sind nach dem UWG unzulässig. Den Stern setzen Sie über Ihren Telefonbuch-Eintrag (z. B. bei local.ch) oder Ihren Anbieter.

Die Grenze: Firmen, mit denen Sie bereits eine Kundenbeziehung haben, müssen den Stern nicht beachten. Trotz Eintrag landen daher weiter Anrufe – ein bekanntes Problem.

Zusätzlich müssen Schweizer Anbieter seit Juli 2021 einen automatischen Anruffilter bereitstellen. BAKOM und SECO informieren unter dem Stichwort „Ruhe vor unerbetenen Werbeanrufen“.

FAQ

Schützt die österreichische ECG-Liste vor Anrufen?

Nein. Die ECG-Liste betrifft nur Werbe-E-Mails. Gegen Werbeanrufe schützt in Österreich das gesetzliche Verbot ohne Einwilligung.

Warum hat Deutschland keine Telefon-Sperrliste?

Weil Telefonwerbung ohne Einwilligung ohnehin verboten ist. Statt einer Liste setzt Deutschland auf Verfolgung durch die Bundesnetzagentur.

Warum bekomme ich trotz Sterneintrag noch Anrufe?

Firmen mit bestehender Kundenbeziehung dürfen den Stern ignorieren, und unseriöse Anrufer halten sich nicht daran. Ein zusätzlicher Filter hilft.

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